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   OLG Jena, 16.12.2008 - 1 Ws 516/08   

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https://dejure.org/2008,42718
OLG Jena, 16.12.2008 - 1 Ws 516/08 (https://dejure.org/2008,42718)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.12.2008 - 1 Ws 516/08 (https://dejure.org/2008,42718)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 1 Ws 516/08 (https://dejure.org/2008,42718)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 23.06.2017 - 1 Ws 69/17

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Nichtabgabe einer Erklärung des

    Zwar ist nach vorherrschender und auch vom Senat geteilter Rechtsaufassung eine förmliche Beschlussfassung entbehrlich, wenn der Verurteilte mit einer Aussetzung des Strafrestes nicht einverstanden ist und es daher an der nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB für eine Aussetzung zwingend erforderlichen Zustimmung des Verurteilten fehlt (KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06; KG Berlin, Beschluss vom 3. April 2001 - 5 Ws 154/01; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juni 1972 - 2 Ws 127/72, NJW 1972, 2054; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 3 Ws 27/94, NStZ 1994, 454; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585 - 586/13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Januar 2001 - Ws 27/01; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 Ws 170/01, NStZ-RR 2001, 311; KK-StPO/ Appl , 7. Aufl. 2013, § 454 Rn. 7; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 60. Aufl. 2017, § 454 Rn. 39; a.A. OLG Jena, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 Ws 516/08; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - I Ws 462/00, NStZ 2001, 278; OLG Rostock, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 Ws 254/01).
  • OLG Hamm, 01.06.2023 - 3 Ws 178/23

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Strafvollstreckungskammer zum

    Erforderlich ist dabei grundsätzlich, dass die angefochtene Entscheidung zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung schon erlassen worden ist (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - 2 BJs 20/97 - 2 - StB 9/99 -, NStZ 2000, S. 154; Cirener, a.a.O.) Vorliegend enthält die Verfügung vom 15. März 2023 einen konkreten Regelungsgegenstand, sodass es sich bei ihr um eine - damit der Anfechtung unterliegende - Entscheidung handelt; denn mit ihr wird dem Verurteilten eine an der Fristenregelung des § 67e Abs. 2 StGB orientierte Entscheidung gemäß § 67d Abs. 2 StGB über eine etwaige Aussetzung seiner Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung verweigert (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 Ws 516/08 -, juris - zur bejahten Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Weigerung der Strafvollstreckungskammer, über die (Nicht-) Aussetzung eines Strafrestes durch förmlichen Beschluss zu entscheiden).
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